Hygienekonzept

Es besteht die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder eine FFP2 Maske auf allen Verkehrsflächen und in Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Teeküchen, Aufzügen etc.) innerhalb der Gebäude zu tragen. Explizit besteht die Pflicht diese Masken während der AKs und Plenen zu tragen, ausgenommen sind Redeleitung und Redebeiträge. Zudem ist es gestattet, die Maske während dem Essen auf dem Sitzplatz abzunehmen.

Die Ruhr-Universität Bochum ist nicht mehr verpflichtet, den 3G-Status von Studierenden und Besuchern zu überprüfen, dieser entfällt daher ersatzlos. Bitte beachtet, dass für einige Exkursionen eine 2G oder 3G Pflicht gilt.

Es ist regelmäßig zu lüften bzw. die technische Lüftung eingeschaltet lassen. Dazu sind die jeweiligen AK-Leiter angehalten. Ausserdem sind die Türen des Hörsaals während des Plenums offen zu halten.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Bei leichten Symptomen eines Atemwegsinfekts (z.B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, ohne Fieber) sollte in jedem Fall vor dem Besuch der ZaPF ein Coronatest (Bürgertest oder PCR-Test beim Hausarzt) durchgeführt werden. Wegen möglicher falsch negativer Testergebnisse muss auf dem Campus auch nach einem negativen Corona-Schnelltest durchgängig eine FFP2-Maske getragen werden.

Im Falle eines positiven Schnelltest auf der ZaPF gilt:

  1. Isolation
  2. Zweiter Selbsttest
  3. Falls zweiter Test auch positiv, dann PCR Test
  4. Falls PCR Test auch positiv gilt Abreise von engen Kontakten (z.B. Anreisepartner, Sitznachbarn in den Plenen und der AKs, etc.)

Das Hygienekonzept gibt es auch nochmal hier zum Download.

Mit freundlicher Unterstützung von: